Hamburger IT-Strategietage
AGB
AGB HAMBURGER IT-STRATEGIETAGE
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hamburger IT-Strategietage
PRÄAMBEL
Als starkes branchenübergreifendes Digitales Cluster schlägt Hamburg@work die Brücke zu Unternehmen in den für Hamburg wichtigen Wirtschaftsbranchen und vereint dabei die Interessen von etablierten sowie jungen Unternehmen und die Themenbreite von strategischer Linie bis zu tagesaktueller Umsetzung.
Um dies zu unterstützen führt Hamburg@work Veranstaltungen jeder Art durch. Die Hamburger IT-Strategietage und das IT-Strategietage Masterclass Summit werden vom Verein Hamburg@work (e.V.), der FAKTOR 3 Live GmbH und der IDG Tech Media GmbH mit ihren Zeitschriften CIO-Magazin und Computerwoche als Veranstalter durchgeführt (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“). Nähere Informationen zu den Veranstaltern geben Veranstaltungsankündigung und Einladung oder die entsprechenden Profilseiten in ihren Internetauftritten.
Da uns der Schutz der persönlichen Daten unserer Veranstaltungsteilnehmer sehr wichtig ist, informieren wir zusätzlich mit separater Datenschutzerklärung über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und Verwendung, die wir im Rahmen einer Kontaktaufnahme, mit Anmeldung oder Teilnahme an einer Veranstaltung oder im Zusammenhang mit einem anderen Leistungsversprechen einhalten.
Auf veranstaltungsbezogene Änderungen, Besonderheiten oder Ergänzungen weisen wir gesondert hin.
§ 1 | EINLADUNG
Einladungsmanagement, Bewerbung, Anmeldung und Bereitstellung von Eintrittskarten erfolgen grundsätzlich über eigene Webauftritte von den Hamburger IT–Strategietagen, die dahinterstehenden Anwendungssysteme, Social Media und gezielte Verteilerkreise, für die unsere User uns die erforderlichen Einwilligungen gegeben haben.
Für die Hamburger IT-Strategietage nutzen wir Software und Dienstleistungen der Firma Cvent. Betreiber der Cvent Websites und verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechtes ist das Unternehmen selbst.
In diesem Fall planen und bewerben wir die Veranstaltungen auch über Cvent, ermöglichen die Anmeldung und stellen darüber Eintrittskarten und andere Teilnahmedokumente zu Verfügung.
Dadurch dass unsere Nutzer die Services von Cvent verwenden oder Anderen die Verwendung der Services in Ihrem Namen gestatten, willigen sie gegenüber Cvent ein, dass Cvent Ihre persönlichen Daten oder andere Informationen, die Cvent aufgrund dieser Verwendung erhält, gemäß der Datenschutzrichtlinien von Cvent erfasst, nutzt, offenlegt, überträgt und speichert.
Die jeweils aktuellen Cvent Datenschutzrichtlinien können Sie auf diesen Internetseiten abrufen: https://www.cvent.com/de/event-management-produkte/event-datenschutz-datensicherheit
Die Teilnehmer der Hamburger IT-Strategietage und des IT-Strategietage Masterclass Summits haben die Möglichkeit, sich widerruflich für den Info-Service der Hamburger IT-Strategietage oder des IT-Strategietage Masterclass Summits per Email, SMS oder Telefon zu registrieren. Dieser umfasst Informationen zur Teilnahme an Konferenzen, Nachrichten, Aktionen und Angebote sowie weitere Einladungen der Veranstalter, die im Zusammenhang mit den IT-Strategietagen bzw. Masterclass stehen. Die Hamburger IT-Strategietage und die IT-Strategietage Masterclass werden gemeinsam veranstaltet von Hamburg@work e.V. , der Faktor 3 Live GmbH und der IDG Tech Media GmbH mit CIO-Magazin und Computerwoche. Die Kontaktdaten der Teilnehmer erhalten daher alle drei Veranstalter. Der Co-Veranstalter Faktor 3 Live GmbH ist zugleich ausrichtende Agentur der Veranstaltung und übernimmt auch die Kommunikation mit den Teilnehmern. Die Weitergabe von Teilnehmerdaten an das Partnernetzwerk oder Dritte erfolgt nur mit separater und Anlass bezogener Einwilligungserklärung durch die Teilnehmer.
§ 2 | ANMELDUNG
Anmeldungen zu den Hamburger IT-Strategietagen sind nur auf die jeweils in der Einladung angegebenen Art und Weise möglich.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl der Hamburger IT-Strategietage werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen sind verbindlich. Mit Bestätigung der Anmeldung (Registrierung) kommt ein rechtswirksamer Vertrag mit dem Teilnehmer zustande. Die Rechnung und ein elektronisches Ticket sind Bestandteil der Registrierungsbestätigung.
Die Registrierung von Anbietern ist aufgrund der hohen Nachfrage und des Charakters der Konferenz als Anwenderkongress stark limitiert. Die Teilnahme als Anbieter steht daher ausschließlich den offiziellen Partnern der Hamburger IT-Strategietage, sowie einer begrenzten Anzahl an Firmenmitgliedern von Hamburg@work zur Verfügung.
Anwender im vorstehenden Sinne sind alle Teilnehmer, die für ein IT-Anwenderunternehmen arbeiten, das selbst keine Beratungsdienstleistungen erbringt oder ITK-Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt oder vertreibt. Von dieser Regelung sind nur Mitarbeiter von ausgegründeten IT-Gesellschaften ausgenommen, die ausschließlich für den Mutterkonzern arbeiten und kein Drittgeschäft betreiben.
Anbieter im vorstehenden Sinne sind Teilnehmer, die für ein Beratungsunternehmen, Hersteller, Software-, Hardware-, Telekommunikationsunternehmen oder einen ITK-Dienstleister tätig sind.
Eine Teilnahmemöglichkeit als Mitglied des Vereins Hamburg@work besteht nur bei einer im Veranstaltungsjahr bestehenden und ungekündigten Premium Plus Mitgliedschaft des Unternehmens im Verein Hamburg@work (e.V.).
§ 3 | STORNIERUNG DURCH TEILNEHMER
Bei Absage der Veranstaltungsteilnahme bis sieben Kalendertage vor dem ersten Kongresstag erstatten wir den gezahlten Teilnahmepreis und stellen eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € (zzgl. MwSt.) in Rechnung. Nach Verstreichen dieser Frist – egal aus welchem Grund – ist keine Erstattung oder Befreiung von der Zahlungsverpflichtung mehr möglich.
Die Übertragung einer Teilnahmeberechtigung auf einen anderen Teilnehmer ist mit Zustimmung des Veranstalters nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen möglich. Bitte beachten Sie, dass je Registrierung nur ein und derselbe Teilnehmer an beiden Veranstaltungstagen teilnehmen kann. Die Aufteilung auf zwei verschiedene Teilnehmer ist nicht möglich!
§ 4 | FOTO-, TON- UND VIDEOAUFNAHMEN
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos, Ton-, Videoaufzeichnungen, Videostreams (etc.) durch die Veranstalter oder von ihnen beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt werden. Mit den Aufnahmen werden sowohl die Veranstaltung an sich, die Akteure, Veranstaltungspartner und Sponsoren, als auch die Teilnahme einzelner Persönlichkeiten und Veranstaltungsteilnehmer dokumentiert.
Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen, durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von den Webseiten der Veranstalter mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.
Mit der Anmeldung erklärt der Veranstaltungsteilnehmer sein Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahmen, sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen und Hamburg@work vereinsinternen Berichterstattung zur Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstalter, z.B. auf unseren Webseiten, Druckunterlagen, ein schließlich in den sozialen Medien.
Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Teilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen.
Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Aufnehmenden darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen.
Sollte dies – aus welchem Grund auch immer – nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden.
§ 5 | ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Teilnahmegebühren einschließlich der gesetzlichen MwSt. fallen mit der Bestätigung der Registrierung an und sind unmittelbar mit Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu entrichten.
Bei verspäteter Zahlung kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen und der Platz anderweitig vergeben werden.
In der Regel entscheidet der Teilnehmer bei der Anmeldung welche Zahlungsmodalität er wählt. Folgende Zahlungsarten werden regelmäßig angeboten: Kreditkarten, Sofortüberweisung oder PayPal. Auch Zahlungen gegen Rechnung sind auf Nachfrage möglich. Zahlungen an der Tages- oder Abendkasse in bar, Kreditkarte oder EC-Karte, sind die Ausnahme.
Für den Bezahlvorgang setzen wir als Servicedienstleister die Firma BS PAYONE GmbH, Niederlassung Kiel, Fraunhoferstraße 2–4, 24118 Kiel ein. BS PAYONE ist ein Zahlungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. (1) Nr. 5 ZAG, das im Rahmen des verwendeten PAYONE Payment Services („PPS“) technische Dienstleistungen und Zahlungsdienste im Sinne von § 1 Abs. (2) ZAG für seine Vertragspartner erbringt und über die hierfür erforderlichen behördlichen Erlaubnisse verfügt.
In den Fällen, in denen Bestellvorgang und Abwicklung der Veranstaltungsteilnahme über Eventbrite erfolgt, erfolgt der Bezahlvorgang über das eigene System von Eventbrite.
§ 6 | ÄNDERUNG DES VERANSTALTUNGSPROGRAMMS
Wesentliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms berechtigen den Teilnehmer, von der Teilnahme abzusehen und die Teilnahmegebühr erstattet zu verlangen. Unwesentliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms berechtigten den Teilnehmer nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr. Als unwesentliche Änderung gilt insbesondere, wenn ein Vortragender durch einen anderen ersetzt wird oder sich die Reihenfolge der Beiträge ändert.
§ 7 | ABSAGE /VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
Die Veranstalter sind berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen, zu verlegen oder zu kürzen, sofern dies auf Gründen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und nicht vorhersehbar waren (z.B. Streik, Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Drohungen oder sonstige nicht vorhersehbare Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken oder behördliche Anordnungen). Die Veranstalter werden den Teilnehmer unverzüglich über das Vorliegen derartiger Umstände informieren. In einem solchen Fall erstatten die Veranstalter dem Teilnehmer die bereits geleistete Teilnahmegebühr, sofern und soweit ihre Leistungen nicht bereits erbracht wurden. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind nach Maßgabe der Regelung in nachstehendem § 8 ausgeschlossen.
Entsprechendes gilt, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstaltung nach pflichtgemäßem Ermessen der Veranstalter, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall von Sponsoren, nicht gesichert ist und dies dem Teilnehmer bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt wird.
§ 8 HAFTUNGSBEGRENZUNG
Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht der Veranstalter besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haften die Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit.
Darüber hinaus haften die Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die sie bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnemer regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrags vertrauen durfte. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haften die Veranstalter unbeschränkt. Gleiches gilt für eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund von Beschaffenheitsgarantien.
Vorstehende Beschränkungen der Haftung gelten auch für eine etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalter.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, in zumutbarer Weise dazu beizutragen, einen möglichen Schaden gering zu halten, und die Veranstalter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Ansprüche gegen die Veranstalter verjähren in einem Jahr ab Beginn der regelmäßigen Verjährung. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei sonstigen Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von IDG oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder einer Beschaffenheitsgarantie beruhen.
§ 9 SONSTIGES
Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Teilnahmevertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Hamburg.
Stand: Oktober 2022
GB HAMBURGER IT-STRATEGIETAGE
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Hamburger IT-Strategietage
PRÄAMBEL
Als starkes branchenübergreifendes Digitales Cluster schlägt Hamburg@work die Brücke zu Unternehmen in den für Hamburg wichtigen Wirtschaftsbranchen und vereint dabei die Interessen von etablierten sowie jungen Unternehmen und die Themenbreite von strategischer Linie bis zu tagesaktueller Umsetzung.
Um dies zu unterstützen führt Hamburg@work Veranstaltungen jeder Art durch. Die Hamburger IT-Strategietage und das IT-Strategietage Masterclass Summit werden vom Verein Hamburg@work (e.V.), der FAKTOR 3 Live GmbH und der IDG Tech Media GmbH mit ihren Zeitschriften CIO-Magazin und Computerwoche als Veranstalter durchgeführt (nachfolgend „Veranstalter“ oder „wir“). Nähere Informationen zu den Veranstaltern geben Veranstaltungsankündigung und Einladung oder die entsprechenden Profilseiten in ihren Internetauftritten.
Da uns der Schutz der persönlichen Daten unserer Veranstaltungsteilnehmer sehr wichtig ist, informieren wir zusätzlich mit separater Datenschutzerklärung über Art, Umfang und Zweck der Datenerhebung und Verwendung, die wir im Rahmen einer Kontaktaufnahme, mit Anmeldung oder Teilnahme an einer Veranstaltung oder im Zusammenhang mit einem anderen Leistungsversprechen einhalten.
Auf veranstaltungsbezogene Änderungen, Besonderheiten oder Ergänzungen weisen wir gesondert hin.
§ 1 | EINLADUNG
Einladungsmanagement, Bewerbung, Anmeldung und Bereitstellung von Eintrittskarten erfolgen grundsätzlich über eigene Webauftritte von den Hamburger IT–Strategietagen, die dahinterstehenden Anwendungssysteme, Social Media und gezielte Verteilerkreise, für die unsere User uns die erforderlichen Einwilligungen gegeben haben.
Für die Hamburger IT-Strategietage nutzen wir Software und Dienstleistungen der Firma Cvent. Betreiber der Cvent Websites und verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzrechtes ist das Unternehmen selbst.
In diesem Fall planen und bewerben wir die Veranstaltungen auch über Cvent, ermöglichen die Anmeldung und stellen darüber Eintrittskarten und andere Teilnahmedokumente zu Verfügung.
Dadurch dass unsere Nutzer die Services von Cvent verwenden oder Anderen die Verwendung der Services in Ihrem Namen gestatten, willigen sie gegenüber Cvent ein, dass Cvent Ihre persönlichen Daten oder andere Informationen, die Cvent aufgrund dieser Verwendung erhält, gemäß der Datenschutzrichtlinien von Cvent erfasst, nutzt, offenlegt, überträgt und speichert.
Die jeweils aktuellen Cvent Datenschutzrichtlinien können Sie auf diesen Internetseiten abrufen: https://www.cvent.com/de/event-management-produkte/event-datenschutz-datensicherheit
Die Teilnehmer der Hamburger IT-Strategietage und des haben die Möglichkeit, sich widerruflich für den Info-Service der Hamburger IT-Strategietage per Email, SMS und Telefon zu registrieren. Dieser umfasst Informationen zur Teilnahme an Konferenzen, Nachrichten, Aktionen und Angebote sowie weitere Einladungen der Veranstalter, die im Zusammenhang mit den IT-Strategietagen stehen. Die Hamburger IT-Strategietage werden gemeinsam veranstaltet von Hamburg@work e.V. , der Faktor 3 Live GmbH und der IDG Communications Media AG mit CIO Magazin und Computerwoche. Die Kontaktdaten der Teilnehmer erhalten daher alle drei Veranstalter. Der Co-Veranstalter Faktor 3 Live GmbH ist zugleich ausrichtende Agentur der Veranstaltung und übernimmt auch die Kommunikation mit den Teilnehmern. Die Weitergabe von Teilnehmerdaten an das Partnernetzwerk oder Dritte erfolgt nur mit separater und Anlass bezogener Einwilligungserklärung durch die Teilnehmer.
§ 2 | ANMELDUNG
Anmeldungen zu den Hamburger IT-Strategietagen sind nur auf die jeweils in der Einladung angegebenen Art und Weise möglich.
Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl der Hamburger IT-Strategietage werden die Anmeldungen in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Anmeldungen sind verbindlich. Mit Bestätigung der Anmeldung (Registrierung) kommt ein rechtswirksamer Vertrag mit dem Teilnehmer zustande. Die Rechnung und ein elektronisches Ticket sind Bestandteil der Registrierungsbestätigung.
Die Registrierung von Anbietern ist aufgrund der hohen Nachfrage und des Charakters der Konferenz als Anwenderkongress stark limitiert. Die Teilnahme als Anbieter steht daher ausschließlich den offiziellen Partnern der Hamburger IT-Strategietage, sowie einer begrenzten Anzahl an Firmenmitgliedern von Hamburg@work oder Inhabern eines Gold-Abonnements des CIO Magazins zur Verfügung.
Anwender im vorstehenden Sinne sind alle Teilnehmer, die für ein IT-Anwenderunternehmen arbeiten, das selbst keine Beratungsdienstleistungen erbringt oder ITK-Produkte oder Dienstleistungen entwickelt, herstellt oder vertreibt. Von dieser Regelung sind nur Mitarbeiter von ausgegründeten IT-Gesellschaften ausgenommen, die ausschließlich für den Mutterkonzern arbeiten und kein Drittgeschäft betreiben.
Anbieter im vorstehenden Sinne sind Teilnehmer, die für ein Beratungsunternehmen, Hersteller, Software-, Hardware-, Telekommunikationsunternehmen oder einen ITK-Dienstleister tätig sind.
Eine Teilnahmemöglichkeit als Mitglied des Vereins Hamburg@work besteht nur bei einer im Veranstaltungsjahr bestehenden und ungekündigten Premium Plus Mitgliedschaft des Unternehmens im Verein Hamburg@work (e.V.).
Eine Teilnahmemöglichkeit als CIO-Gold-Mitglied besteht nur bei einem im Veranstaltungsjahr bestehenden und ungekündigten Gold-Abonnements des CIO Magazins.
§ 3 | STORNIERUNG DURCH TEILNEHMER
Bei Absage der Veranstaltungsteilnahme bis sieben Kalendertage vor dem ersten Kongresstag erstatten wir den gezahlten Teilnahmepreis und stellen eine Bearbeitungsgebühr von 100,- € (zzgl. MwSt.) in Rechnung. Nach Verstreichen dieser Frist – egal aus welchem Grund – ist keine Erstattung oder Befreiung von der Zahlungsverpflichtung mehr möglich.
Die Übertragung einer Teilnahmeberechtigung auf einen anderen Teilnehmer ist mit Zustimmung des Veranstalters nach Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen möglich. Bitte beachten Sie, dass je Registrierung nur ein und derselbe Teilnehmer an beiden Veranstaltungstagen teilnehmen kann. Die Aufteilung auf zwei verschiedene Teilnehmer ist nicht möglich!
§ 4 | FOTO-, TON- UND VIDEOAUFNAHMEN
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Veranstaltung Bild- und Tonmaterial in Form von Fotos, Ton-, Videoaufzeichnungen, Videostreams (etc.) durch die Veranstalter oder von ihnen beauftragte oder akkreditierte Personen und Dienstleister erstellt werden. Mit den Aufnahmen werden sowohl die Veranstaltung an sich, die Akteure, Veranstaltungspartner und Sponsoren, als auch die Teilnahme einzelner Persönlichkeiten und Veranstaltungsteilnehmer dokumentiert.
Wir gehen davon aus, dass die an der Veranstaltung teilnehmenden oder anderweitig beteiligten Personen, durch ihr Verhalten der Teilnahme oder Beteiligung in die Erstellung und die Veröffentlichung der Aufnahmen zu kommunikativen Zwecken, auch in den sozialen Medien, einwilligen. Die Einwilligung schließt die Einwilligung zum Download der Aufnahmen von den Webseiten der Veranstalter mit ein. Die Einwilligung gilt insbesondere dann, wenn sich die beteiligten Personen hierfür bereitwillig, z.B. durch „posen“ oder „in die Kamera schauen“, zur Verfügung stellen.
Mit der Anmeldung erklärt der Veranstaltungsteilnehmer sein Einverständnis zu Bild- und Tonaufnahmen, sowie zur Verwendung und Veröffentlichung solcher Aufnahmen zum Zwecke der öffentlichen und Hamburg@work vereinsinternen Berichterstattung zur Veranstaltung oder die Bewerbung des Leistungsangebotes der Veranstalter, z.B. auf unseren Webseiten, Druckunterlagen, ein schließlich in den sozialen Medien.
Werden Eintrittskarten von Dritten bestellt, ist der Besteller verpflichtet, die durch ihn angemeldeten Teilnehmer auf diese Regelung hinzuweisen.
Bei Aufnahmen, bei denen der Fokus auf einzelnen Personen liegt, haben die Teilnehmer jederzeit das Recht und die Möglichkeit, den Aufnehmenden darauf hinzuweisen, dass sie nicht aufgenommen werden wollen.
Sollte dies – aus welchem Grund auch immer – nicht möglich sein oder nicht beachtet werden, werden wir bei entsprechender Nachricht, nachträglich eine Veröffentlichung durch uns und unsere Dienstleister unterbinden.
§ 5 | ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
Die Teilnahmegebühren einschließlich der gesetzlichen MwSt. fallen mit der Bestätigung der Registrierung an und sind unmittelbar mit Erhalt der Rechnung ohne Abzüge zu entrichten.
Bei verspäteter Zahlung kann der Teilnehmer von der Teilnahme ausgeschlossen und der Platz anderweitig vergeben werden.
In der Regel entscheidet der Teilnehmer bei der Anmeldung welche Zahlungsmodalität er wählt. Folgende Zahlungsarten werden regelmäßig angeboten: Kreditkarten, Sofortüberweisung oder PayPal. Auch Zahlungen gegen Rechnung sind auf Nachfrage möglich. Zahlungen an der Tages- oder Abendkasse in bar, Kreditkarte oder EC-Karte, sind die Ausnahme.
Für den Bezahlvorgang setzen wir als Servicedienstleister die Firma BS PAYONE GmbH, Niederlassung Kiel, Fraunhoferstraße 2–4, 24118 Kiel ein. BS PAYONE ist ein Zahlungsinstitut im Sinne des § 1 Abs. (1) Nr. 5 ZAG, das im Rahmen des verwendeten PAYONE Payment Services („PPS“) technische Dienstleistungen und Zahlungsdienste im Sinne von § 1 Abs. (2) ZAG für seine Vertragspartner erbringt und über die hierfür erforderlichen behördlichen Erlaubnisse verfügt.
In den Fällen, in denen Bestellvorgang und Abwicklung der Veranstaltungsteilnahme über Eventbrite erfolgt, erfolgt der Bezahlvorgang über das eigene System von Eventbrite.
§ 6 | ÄNDERUNG DES VERANSTALTUNGSPROGRAMMS
Wesentliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms berechtigen den Teilnehmer, von der Teilnahme abzusehen und die Teilnahmegebühr erstattet zu verlangen. Unwesentliche Änderungen des Veranstaltungsprogramms berechtigten den Teilnehmer nicht zu einer Minderung der Teilnahmegebühr. Als unwesentliche Änderung gilt insbesondere, wenn ein Vortragender durch einen anderen ersetzt wird oder sich die Reihenfolge der Beiträge ändert.
§ 7 | ABSAGE /VERLEGUNG DER VERANSTALTUNG
Die Veranstalter sind berechtigt, die Veranstaltung ganz oder teilweise abzusagen, zu verlegen oder zu kürzen, sofern dies auf Gründen beruht, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen und nicht vorhersehbar waren (z.B. Streik, Naturkatastrophen, terroristische Handlungen, Drohungen oder sonstige nicht vorhersehbare Sicherheits- oder Gesundheitsrisiken oder behördliche Anordnungen). Die Veranstalter werden den Teilnehmer unverzüglich über das Vorliegen derartiger Umstände informieren. In einem solchen Fall erstatten die Veranstalter dem Teilnehmer die bereits geleistete Teilnahmegebühr, sofern und soweit ihre Leistungen nicht bereits erbracht wurden. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind nach Maßgabe der Regelung in nachstehendem § 8 ausgeschlossen.
Entsprechendes gilt, wenn die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Veranstaltung nach pflichtgemäßem Ermessen der Veranstalter, z.B. wegen zu geringer Teilnehmerzahl oder Ausfall von Sponsoren, nicht gesichert ist und dies dem Teilnehmer bis spätestens 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitgeteilt wird.
§ 8 HAFTUNGSBEGRENZUNG
Eine vertragliche oder außervertragliche Schadensersatzpflicht der Veranstalter besteht nur, sofern der Schaden auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen ist. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haften die Veranstalter auch bei nur einfacher Fahrlässigkeit.
Darüber hinaus haften die Veranstalter auch für die nur einfach fahrlässige Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, allerdings der Summe nach begrenzt auf die Vermögensnachteile, die sie bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehen müssen. Wesentliche Vertragspflichten im vorgenannten Sinne sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags und die Erreichung des Vertragszwecks überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Teilnemer regelmäßig nach Inhalt und Zweck des Vertrags vertrauen durfte. Für die schuldhafte Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit einer natürlichen Person haften die Veranstalter unbeschränkt. Gleiches gilt für eventuelle Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund von Beschaffenheitsgarantien.
Vorstehende Beschränkungen der Haftung gelten auch für eine etwaige persönliche Haftung der Organe, Angestellten oder Erfüllungsgehilfen der Veranstalter.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, in zumutbarer Weise dazu beizutragen, einen möglichen Schaden gering zu halten, und die Veranstalter rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.
Ansprüche gegen die Veranstalter verjähren in einem Jahr ab Beginn der regelmäßigen Verjährung. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei sonstigen Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von IDG oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder einer Beschaffenheitsgarantie beruhen.
§ 9 SONSTIGES
Änderungen und Ergänzungen des Teilnahmevertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
Es gilt deutsches Recht mit Ausnahme seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit dem Teilnahmevertrag einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist Hamburg.
Stand: Oktober 2022